May 29, 2026 · 51 min · 13 segments
Audio 30 Florian Meinel ist Professor für Staatstheorie und Vergleichendes Staatsrecht an der Universität Göttingen. Für Berlin Review hat er das Buch „Meinungsfreiheit" von Ronen Steinke besprochen…
Florian MeinelGuest
Tobias HaberkornHost
Du hast für uns eine Review geschrieben von Ronen Steinkes Buch „Meinungsfreiheit“ und, ähm, du referierst etliche Fälle, die, ähm, Steinke zusammengetragen hat über Gerichtsverfahren, die in den letzten Jahren in zunehmender Häufigkeit in Deutschland geführt werden wegen, ähm, sogenannten Meinungsdelikten.

Ähm, es geht sehr oft um Beleidigungen, äh, prominenter Personen, oft geht's um Politiker*innen, die beleidigt wurden.

Und natürlich ist ein weiterer Komplex, der alle, die mit Meinungsfreiheit befasst sind, in den letzten zwei Jahren sehr stark beschäftigt hat, das Thema Palästina, äh, der Ausspruch „From the river to the sea“ sozusagen als ein Symbol für eine politische Meinungsäußerung, die in Deutschland möglicherweise verboten ist oder versucht wird zu kriminalisieren.

Zugleich findest du aber auch an Steinkes Buch eine, ja, eine Kritik, die du daran hast, ist, dass er eigentlich sich sehr wenig systematisch mit dem Thema auseinandersetzt und über das Zusammentragen von Beispielfällen aus der Justiz hinaus nicht besonders viel leistet, um zu klären, warum diese Frage der politischen Meinungsfreiheit in Deutschland eigentlich so schwierig ist.

Ja, zunächst mal hab ich das Buch irgendwie sehr gern gelesen und fand es auch wirklich erdrückend, schlicht und ergreifend in der Schilderung eines Problems.

Und das ist auch grad, glaub ich, die Leistung eines Buches, was einfach sehr, sehr, sehr viele Fälle mal so erzählt, in denen um die Zulässigkeit, die Strafbarkeit, das Verbieten-Können von Meinungsäußerungen gestritten wird, dass man erst mal merkt, dass wir da ein riesiges Korpus an Einzelfällen haben, in denen es um Äußerungen aller Art, also von wüstesten Beschimpfungen bis zu polemischer Kritik, politischer Aussagen, historische Vergleiche, irgendwie so den ganzen Komplex politischer Sprache haben, der z-- und das merkt man im Grunde erst, wenn man diese vielen Fälle sieht, der zu einem wahnwitzig hohen Teil einfach gerichtlich thematisiert wird, weil sich irgendjemand angegriffen fühlt, weil Behörden Versammlungen verbieten, ähm, weil irgendwelche Leute irgendwelche Instagram- oder Facebook- oder Twitter-Posts anzeigen und so weiter.

Und wenn man dann diese Fälle liest und das, ähm, zeigt Steinke in diesem Buch, dann fällt einem zunächst immer eines auf: dass die Ergebnisse, die da die Rechtsprechung erzeugt, ganz ungeheuer zufällig sind.

Und man versteht eigentlich überhaupt nicht, was die Kriterien sind und praktisch jeden Fall kann man auch anders sehen, hätte man auch anders entscheiden können.

Und das indiziert ja erst mal so aus so 'ner juristischen Sicht, es gibt erst mal 'n Problem.

Also wir haben, wir haben es bei Meinungsfreiheit mit einem Grundrecht zu tun, wo einfach die Jurist-- wo wir keine belastbaren juristischen Maßstäbe haben oder die Maßstäbe, die wir haben, irgendwie keine plausiblen Ergebnisse erzeugen.

Du hast für uns eine Review geschrieben von Ronen Steinkes Buch „Meinungsfreiheit“ und, ähm, du referierst etliche Fälle, die, ähm, Steinke zusammengetragen hat über Gerichtsverfahren, die in den letzten Jahren in zunehmender Häufigkeit in Deutschland geführt werden wegen, ähm, sogenannten Meinungsdelikten.

Ähm, es geht sehr oft um Beleidigungen, äh, prominenter Personen, oft geht's um Politiker*innen, die beleidigt wurden.

Und natürlich ist ein weiterer Komplex, der alle, die mit Meinungsfreiheit befasst sind, in den letzten zwei Jahren sehr stark beschäftigt hat, das Thema Palästina, äh, der Ausspruch „From the river to the sea“ sozusagen als ein Symbol für eine politische Meinungsäußerung, die in Deutschland möglicherweise verboten ist oder versucht wird zu kriminalisieren.

Zugleich findest du aber auch an Steinkes Buch eine, ja, eine Kritik, die du daran hast, ist, dass er eigentlich sich sehr wenig systematisch mit dem Thema auseinandersetzt und über das Zusammentragen von Beispielfällen aus der Justiz hinaus nicht besonders viel leistet, um zu klären, warum diese Frage der politischen Meinungsfreiheit in Deutschland eigentlich so schwierig ist.

Ja, zunächst mal hab ich das Buch irgendwie sehr gern gelesen und fand es auch wirklich erdrückend, schlicht und ergreifend in der Schilderung eines Problems.

Und das ist auch grad, glaub ich, die Leistung eines Buches, was einfach sehr, sehr, sehr viele Fälle mal so erzählt, in denen um die Zulässigkeit, die Strafbarkeit, das Verbieten-Können von Meinungsäußerungen gestritten wird, dass man erst mal merkt, dass wir da ein riesiges Korpus an Einzelfällen haben, in denen es um Äußerungen aller Art, also von wüstesten Beschimpfungen bis zu polemischer Kritik, politischer Aussagen, historische Vergleiche, irgendwie so den ganzen Komplex politischer Sprache haben, der z-- und das merkt man im Grunde erst, wenn man diese vielen Fälle sieht, der zu einem wahnwitzig hohen Teil einfach gerichtlich thematisiert wird, weil sich irgendjemand angegriffen fühlt, weil Behörden Versammlungen verbieten, ähm, weil irgendwelche Leute irgendwelche Instagram- oder Facebook- oder Twitter-Posts anzeigen und so weiter.

Und wenn man dann diese Fälle liest und das, ähm, zeigt Steinke in diesem Buch, dann fällt einem zunächst immer eines auf: dass die Ergebnisse, die da die Rechtsprechung erzeugt, ganz ungeheuer zufällig sind.

Und man versteht eigentlich überhaupt nicht, was die Kriterien sind und praktisch jeden Fall kann man auch anders sehen, hätte man auch anders entscheiden können.

Und das indiziert ja erst mal so aus so 'ner juristischen Sicht, es gibt erst mal 'n Problem.

Also wir haben, wir haben es bei Meinungsfreiheit mit einem Grundrecht zu tun, wo einfach die Jurist-- wo wir keine belastbaren juristischen Maßstäbe haben oder die Maßstäbe, die wir haben, irgendwie keine plausiblen Ergebnisse erzeugen.
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