DareToCare - Animal Welfare Podcast
Jul 2, 2026 · 42 min · 11 segments
Die Veröffentlichung von Aufnahmen aus einem Schweineschlachthof durch die Tierschutzaktivistin Anna Schubert hat eine intensive Debatte über die CO₂-Betäubung von Schweinen ausgelöst. Während die…
Aber eigentlich wollten wir nämlich über was reden, was ich vor ein, zwei Wochen oder so auf Social Media gefunden habe, zu meinem Algorithmus aufgeploppt, was quasi brandaktuell ist.
Und zwar ein Gerichtsprozess, wo zwei AktivistInnen zur Betäubungsmethode von Schweinen was aufgenommen haben.
Kurzer Hintergrund, ich versuche es mal zusammenzufassen.
Das Ganze ist 2024 passiert.
Und zwar sind zwei AktivistInnen von Animal Rights Watch in einem Schlachthof in Deutschland, im Norden, in Niedersachsen meine ich, sind halt eingedrungen, eingebrochen, haben also Hausfriedensbruch veranstaltet, bestritten, oder wie man das nennt, und haben heimlich Aufnahmen genommen von dem von dem Schlachtabteil quasi, wo die Betäubung stattfindet und dort wird mit CO2 betäubt bei den Schweinen.
Und genau, diese Betäubungsphase ist eben dann aufgenommen worden und sie haben das Filmmaterial dann, das Videomaterial wieder eingesammelt und haben das dann verbreitet online.
Und in dem Zusammenhang ist es zu einer Anklage gekommen wegen Schadensersatz.
Also Also der Schlachtbetrieb hat angeklagt und jetzt nicht wegen Hausfriedensbruch primär, das ist nicht aktuell, wobei das sozusagen, glaube ich, noch offen ist.
Das ist also eine zweite Anklage.
Sondern erstmal eben wegen Schadensersatz.
Wie hieß das? Weißt du gerade, wie das Wort nochmal hieß? Nicht Rufschädigung.
Genau, weil natürlich dieser Schlachtbetrieb eben benannt wurde.
und online angeprangert wurde oder eben diese Zustände dort dargestellt wurden.
Und es ist, glaube ich, nur eine von den beiden Personen, die das Ganze umgesetzt haben, ist tatsächlich angeklagt, weil man ihr eben nachweisen konnte, dass sie das Videomaterial tatsächlich auch online veröffentlicht hat.
Und das ist im Oberlandesgericht dann eben jetzt schon entschieden worden.
Das Gerichtsurteil ist durch.
Und zwar hat der Schlachthofbetrieb, der hat Recht bekommen und eben Recht auf Schadensersatz.
Und jetzt, ich glaube, sind es 100.000 Euro.
die jetzt da eben im Raum stehen, die gezahlt werden sollen.
Und eine Revision ist abgelehnt worden.
Jetzt ist es bestreben, das noch weiter an die höhere Instanz zu gehen und beim Bundesgerichtshof eben zu erwirken, dass eine Revision überhaupt möglich ist.
Und das Spannende ist eigentlich an dem Fall, dass die CO2-Betäubung grundsätzlich bei Schweinen rechtlich erlaubt ist.
Sie haben sich an EU-Recht gehalten und damit eben auch an deutsches Recht gehalten.
Aber eigentlich wollten wir nämlich über was reden, was ich vor ein, zwei Wochen oder so auf Social Media gefunden habe, zu meinem Algorithmus aufgeploppt, was quasi brandaktuell ist.
Und zwar ein Gerichtsprozess, wo zwei AktivistInnen zur Betäubungsmethode von Schweinen was aufgenommen haben.
Kurzer Hintergrund, ich versuche es mal zusammenzufassen.
Das Ganze ist 2024 passiert.
Und zwar sind zwei AktivistInnen von Animal Rights Watch in einem Schlachthof in Deutschland, im Norden, in Niedersachsen meine ich, sind halt eingedrungen, eingebrochen, haben also Hausfriedensbruch veranstaltet, bestritten, oder wie man das nennt, und haben heimlich Aufnahmen genommen von dem von dem Schlachtabteil quasi, wo die Betäubung stattfindet und dort wird mit CO2 betäubt bei den Schweinen.
Und genau, diese Betäubungsphase ist eben dann aufgenommen worden und sie haben das Filmmaterial dann, das Videomaterial wieder eingesammelt und haben das dann verbreitet online.
Und in dem Zusammenhang ist es zu einer Anklage gekommen wegen Schadensersatz.
Also Also der Schlachtbetrieb hat angeklagt und jetzt nicht wegen Hausfriedensbruch primär, das ist nicht aktuell, wobei das sozusagen, glaube ich, noch offen ist.
Das ist also eine zweite Anklage.
Sondern erstmal eben wegen Schadensersatz.
Wie hieß das? Weißt du gerade, wie das Wort nochmal hieß? Nicht Rufschädigung.
Genau, weil natürlich dieser Schlachtbetrieb eben benannt wurde.
und online angeprangert wurde oder eben diese Zustände dort dargestellt wurden.
Und es ist, glaube ich, nur eine von den beiden Personen, die das Ganze umgesetzt haben, ist tatsächlich angeklagt, weil man ihr eben nachweisen konnte, dass sie das Videomaterial tatsächlich auch online veröffentlicht hat.
Und das ist im Oberlandesgericht dann eben jetzt schon entschieden worden.
Das Gerichtsurteil ist durch.
Und zwar hat der Schlachthofbetrieb, der hat Recht bekommen und eben Recht auf Schadensersatz.
Und jetzt, ich glaube, sind es 100.000 Euro.
die jetzt da eben im Raum stehen, die gezahlt werden sollen.
Und eine Revision ist abgelehnt worden.
Jetzt ist es bestreben, das noch weiter an die höhere Instanz zu gehen und beim Bundesgerichtshof eben zu erwirken, dass eine Revision überhaupt möglich ist.
Und das Spannende ist eigentlich an dem Fall, dass die CO2-Betäubung grundsätzlich bei Schweinen rechtlich erlaubt ist.
Sie haben sich an EU-Recht gehalten und damit eben auch an deutsches Recht gehalten.
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